Eine Steuererklärung lohnt sich in vielen Fällen

Eine Steuererklärung abzugeben, hört sich meist einfacher an, als es getan ist. In der Regel ist eine Steuererklärung nämlich mit viel Aufwand verbunden.
In der Regel ist eine Steuererklärung nämlich mit viel Aufwand verbunden und kostet eine Menge Zeit.
In der Regel ist eine Steuererklärung nämlich mit viel Aufwand verbunden und kostet eine Menge Zeit. - Photo by Markus Winkler on Unsplash

Wer sich hingegen professionelle Hilfe in Form eines Steuerberaters holt, der muss meistens tief in die Tasche greifen. Kein Wunder also, dass sehr viele Menschen und vor allem auch Rentner darauf verzichten, eine Steuererklärung abzugeben. Dabei ist das in vielen Fällen nicht nur verpflichtend, sondern auch lohnend. Wer seine Steuererklärung verfasst und dabei einige Tipps berücksichtigt, kann sich jede Menge Geld vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Umfassende Hilfe und preiswerte Beratung gibt es hierfür vom Lohnsteuerhilfeverein.

Wird der Grundfreibetrag überstiegen, muss eine Steuererklärung abgegeben werden

Bezieher kleinerer oder mittlerer Renten müssen in der Regel keine Steuern zahlen und damit auch keine Steuererklärung abgeben. Bei höheren Renten ist das jedoch anders. Sollte der Gesamtbetrag aller Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag übersteigen, ist normalerweise eine Steuererklärung fällig. Bei Ledigen beträgt der jährliche Grundfreibetrag im Jahr 2020 9.408 Euro und bei Zusammenveranlagten genau das Doppelte. Eine Einkommenssteuererklärung muss innerhalb der gesetzten Frist beim Finanzamt eingereicht werden, wenn die Forderung zur Abgabe dieser erteilt wird. Wird das versäumt, drohen erhebliche Verspätungszuschläge. Je nach Höhe der Nachzahlung wird dann unter Umständen sogar die Stelle für Bussgeld- und Steuerstrafsachen eingeschaltet.

Der Lohnsteuerhilfeverein bietet zahlreiche Vorteile

Hier geniessen Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins einen klaren Vorteil: Während die Frist zur Abgabe der Steuererklärung normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen muss, haben Mitglieder des Vereins sogar bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres, also ein halbes Jahr länger Zeit. Doch nicht nur das: Im Rahmen der begrenzten Beratungsbefugnis stehen kompetente Berater den Mitgliedern helfend zur Seite und unterstützen diese bei der Erstellung der Steuererklärung. Den Überblick über alle steuerlichen Angelegenheiten und Belege zu haben und selbst zu entscheiden, was davon wichtig ist und was nicht, ist immerhin gar nicht so einfach. Gut also, wenn man einen erfahrenen und gleichzeitig preisgünstigen Berater an seiner Seite hat. Beim Lohnsteuerhilfeverein zahlen Nutzer nämlich entsprechend ihres Einkommens. Da der jährliche Mitgliedsbeitrag gestaffelt ist, zahlen Rentner mit geringem Einkommen daher auch deutlich weniger, als Rentner mit einem hohen Einkommen.

Wer eine Steuererklärung abgibt, kann auch Geld zurückbekommen

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte nicht gleich das Schlimmste befürchten. Nicht immer bedeutet das nämlich, dass auch wirklich Steuern nachgezahlt werden müssen. Stattdessen bietet sich dadurch sogar die Möglichkeit, verschiedene Kosten geltend zu machen und damit entsprechend viel Geld zurückzubekommen. Das betrifft beispielsweise aussergewöhnliche Belastungen, dazu zählen Kosten, die für Brillen, Kuraufenthalte oder Haushaltshilfen angefallen sind, aber auch Kosten für Versicherungsbeiträge. Auch im Ruhestand lässt sich damit also einiges an Steuern einsparen und Geld zurückbekommen, das für die schönen Dinge des Lebens genutzt werden kann. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, auch dann eine Steuererklärung einzureichen, wenn man nicht dazu verpflichtet ist. Hierfür ist es jedoch wichtig, alle Zahlungsbelege aufzubewahren. Auch Kleinstsummen können zum Jahresende dabei zu einer beträchtlichen Summe führen.

 


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