Steuerlast mit Steuerfreibetrag reduzieren

Steuerpflichtige können ihre Steuerlast in Deutschland auf verschiedene Arten reduzieren – eine dieser Möglichkeiten ist der Steuerfreibetrag.
Viele können von Steuerfreibeträgen profitieren.
Viele können von Steuerfreibeträgen profitieren. - (Bild von Moss)

Die Steuererklärung ist nicht für jeden Steuerpflichtigen in Deutschland ein Muss – viele Steuerpflichtige haben womöglich noch nie eine Steuererklärung abgegeben. Wer allerdings keine Steuererklärung abgibt, schenkt dem Finanzamt Geld – im Durchschnitt bekommt ein Arbeitnehmer dank verschiedener Freibeträge nämlich 1.027 Euro zurück. Aufgrund der Vielzahl an Steuerfreibeträgen und jährlichen Veränderungen kann es aber schwierig sein, den Überblick über mögliche Steuerermässigungen zu behalten. In diesem Artikel wird daher erklärt, was es mit dem Steuerfreibetrag auf sich hat.

Was ist der Steuerfreibetrag?

Der Steuerfreibetrag ist im Grunde ein Sammelbegriff für verschiedene Freibeträge. Dabei handelt es sich um festgelegte Summen, bis zu der Einkommen, Umsätze oder sonstige geldwerte Vorteile steuerfrei sind. Es können also bis zur Höhe des Steuerfreibetrages Einkünfte erzielt werden, ohne dass dafür eine Steuer abgeführt werden muss. Der Steuerfreibetrag ist dabei sowohl privat als auch geschäftlich ein wichtiges Thema und kann in unterschiedlichen Zusammenhängen auftreten. So gibt es Freibeträge bei der Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer oder bei der Gewerbesteuer. Der Freibetrag kann dabei ebenso wie die Pauschbeträge ohne Quittung oder Rechnung genutzt werden, wodurch sich die Bürokratie in Grenzen hält.

Wozu dient der Steuerfreibetrag?

Die Hauptaufgabe der Steuerfreibeträge ist die Entlastung der Steuerpflichtigen. Der jährliche Steuerfreibetrag der Einkommensteuer, der Grundfreibetrag, soll beispielsweise sicherstellen, dass Steuern nur auf jenen Teil des Einkommens anfallen, der über dem Existenzminimum liegt. Auch gewerbliche Umsätze stellt der Gesetzgeber mit der Gewerbesteuer zum Teil frei, was dazu dienen soll, Nachteile gegenüber Einkünften aus Kapitalgesellschaften auszugleichen. Durch die verschiedenen Freibeträge wird eine grosse Masse an Steuerzahlern entlastet, insbesondere auch jene, die keine hohen abzugsfähigen Kosten haben. Denn wenn Steuerpflichtigen der Abzug in der Höhe des Freibetrags genügt, müssen die Aufwendungen wie bei den Pauschbeträgen nicht belegt werden.

Steuerfreibetrag, Freigrenze und Pauschbeträge: Worin liegt der Unterschied?

Sowohl beim Steuerfreibetrag als auch bei der Steuerfreigrenze bleiben die Einkünfte unter einer festgelegten Summe steuerfrei. Der Unterschied besteht allerdings darin, dass beim Steuerfreibetrag die Einkünfte bis zur Höhe des Steuerfreibetrags stets steuerfrei sind. Bei der Steuerfreigrenze bleiben die erzielten Einkünfte nur dann steuerfrei, wenn der Freibetrag nicht überschritten wird – bei einer Überschreitung der Freigrenze müssen die gesamten Einkünfte versteuert werden. Der Pauschbetrag ist letztlich eine Sonderform des Freibetrags. Im Unterschied zum Freibetrag kann der Pauschbetrag bis zur zulässigen Höhe ohne Nachweise in Anspruch genommen werden, auch wenn die tatsächlichen Aufwendungen niedriger ausfallen. Beispiele für die Pauschbeträge wären etwa Pauschale für den Verpflegungsmehraufwand oder die Kilometerpauschale, die bei Dienstreisen anfallen.

Wer kann einen Steuerfreibetrag beantragen?

Ob Grundfreibetrag, Ehrenamtsfreibetrag, Altersentlastungsbetrag, Rentenfreibetrag, Freibeträge der Erbschaftssteuer oder Kinderfreibetrag: Beinahe jeder Steuerpflichtige besitzt die Voraussetzungen, um einen Steuerfreibetrag zu beantragen. Der Grundfreibetrag wird dabei automatisch von der jährlichen Einkommenssteuer abgezogen und gilt sowohl für Arbeitnehmer, Auszubildende, Rentner, Studenten sowie Selbstständige. Alle weiteren Freibeträge müssen fristgerecht beim Finanzamt beantragt werden. Die Frist kann dabei wie die Voraussetzungen für die Beantragung je nach Freibetrag variieren. Als Faustregel gilt aber, dass die meisten Steuerfreibeträge von Anfang Oktober bis Ende November beim zuständigen Finanzamt beantragt werden können.

Fazit

Egal ob Selbständiger, Studierende, Arbeitnehmer oder Rentner: Beinahe alle Steuerpflichtigen in Deutschland können von Steuerfreibeträgen profitieren und so ihre Steuerlast mindern. Auch Laien, die bislang einen grossen Bogen um die Steuererklärung gemacht haben, können mit wenig Aufwand etwa über Pendlerpauschale, Werbungskostenpauschale oder Freibeträge bei der Erbschaft Geld vom Finanzamt zurückbekommen.


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